Auswahlgrenzen (NC) in zulassungsbeschränkten Studiengängen

Die Auswahlgrenzen ergeben sich von Semester zu Semester je nach Bewerbungslage neu. Das bedeutet, dass niemals ein „NC“ im Vorhinein von der Hochschule festgesetzt wird. Aus den hier abgebildeten Auswahlgrenzen können Sie also keine hinreichenden Rückschlüsse ziehen, ob Sie mit einer bestimmten Durchschnittsnote, oder einer durch Wartezeit verbesserten Verfahrensnote in künftigen Vergabeverfahren tatsächlich zugelassen werden. Dennoch bieten die Auswahlgrenzen der vergangenen Verfahren eine gewisse Orientierungshilfe.

Informationen zum Vergabeverfahren und zur Zulassung

  • Bachelor/Staatsexamen (EU/EWR-Bewerbende und Bildungsinländer*innen)

    Die Auswahlgrenzen zurückliegender Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte den einzelnen Seiten der folgenden Aufstellung:

    Wintersemester Sommersemester
      Verfahren SoSe 2024
    Verfahren WiSe 2023/24 Verfahren SoSe 2023
    Verfahren WiSe 2022/23 Verfahren SoSe 2022
    Verfahren WiSe 2021/22 Verfahren SoSe 2021

    Für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin finden Sie die Auswahlgrenzen auf der Internetseite der Stiftung für Hochschulzulassung.

    So werden die Tabellen gelesen (Beispiel!):

      Abiturbestenquote AdH
      DN Dienst Los VN Dienst Los
    Bachelor Betriebswirtschaftslehre 1,4 Nein Nein 2,1 Nein Ja

    Legende:

    AdH Auswahlverfahren der Hochschule
    DN Durchschnittsnote des Abiturs, wie sie auf dem Zeugnis steht
    VN Vergabenote: Abiturnote verbessert um 0,1 je Wartesemester (max 0,7)
    Dienst Die zuletzt zugelassene Person hat einen Dienst abgeleistet
    Informationen zum Dienst
    Los Bei Ranggleichheit (Note und Dienst) hat das Los über die Zulassung entschieden.
    alle B. Es konnten alle Bewerbenden zugelassen werden.

    In diesem Beispiel konnten in der Abiturbestenquote alle Bewerbenden, die sich für Betriebswirtschaftslehre beworben haben und eine Abiturdurchschnittsnote von mindestens 1,4 erreicht hatten und keinen Dienst abgeleistet haben, zugelassen werden. Da nicht das Los entschieden hat, konnten somit alle Bewerbenden mit einer Abiturnote von 1,4 zugelassen werden.

    Über die Quote "Auswahlverfahren der Hochschule" konnten Bewerbende ohne Dienst mit der Verfahrensnote 2,1 zugelassen werden (die Verfahrensnote ergibt sich aus der Abiturnote, verbessert um 0,1 je Wartesemester).  Da hier das Los entschieden hat, bedeutet dies, dass nicht alle Bewerbenden mit einer Verfahrensnote von 2,1 und keinem geleisteten Dienst zugelassen werden konnten.

    Anmerkung: Als Wartezeit werden alle Semester nach Erwerb Ihres Abiturs anerkannt, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.

  • Lehramtsstudium - Bachelor (EU-/EWR-Bewerbende und Bildungsinländer*innen)

    Hinweise zu den Lehramtsabschlüssen:

    Lehramtsstudiengänge beginnen im 1. Fachsemester nur zu einem Wintersemester. Die Auswahlgrenzen zurückliegender Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte den einzelnen Seiten der folgenden Aufstellung:

    Verfahren WiSe 2023/24
    Verfahren WiSe 2022/23
    Verfahren WiSe 2021/22

    So werden die Tabellen gelesen (Beispiel!):

      Abiturbestenquote AdH
      DN Dienst Los VN Dienst Los
    Biologie Bachelor HRSGe 1,4 Nein Nein 2,1 Nein Ja

    Legende:

    adH Auswahlverfahren der Hochschule
    DN Durchschnittsnote des Abiturs, wie sie auf dem Zeugnis steht
    VN Vergabenote: Abiturnote verbessert um 0,1 je Wartesemester (max 0,7)
    Dienst Die zuletzt zugelassene Person hat einen Dienst abgeleistet
    Informationen zum Dienst
    Los Bei Ranggleichheit (Note und Dienst) hat das Los über die Zulassung entschieden.
    alle B. Es konnten alle Bewerbenden zugelassen werden.

    In diesem Beispiel konnten in der Abiturbestenquote alle Bewerbenden, die sich für Biologie im Bachelors HRSGe beworben haben und eine Abiturdurchschnittsnote von mindestens 1,4 erreicht hatten und keinen Dienst abgeleistet haben, zugelassen werden. Da nicht das Los entschieden hat, konnten somit alle Bewerbbenden mit einer Abiturnote von 1,4 zugelassen werden.

    Über die Quote "Auswahlverfahren der Hochschule" konnten Bewerbende ohne Dienst mit der Verfahrensnote 2,1 zugelassen werden (die Verfahrensnote ergibt sich aus der Abiturnote, verbessert um 0,1 je Wartesemester). Da hier das Los entschieden hat, bedeutet dies, dass nicht alle Bewerbenden mit einer Verfahrensnote von 2,1 und keinem geleisteten Dienst zugelassen werden konnten.

    Anmerkung: Als Wartezeit werden alle Semester nach Erwerb Ihres Abiturs anerkannt, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.

  • Bachelor/Staatsexamen (Nicht-EU-/Nicht-EWR-Bewerbende)

    Ein gesetzlich vorgeschriebener Anteil der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Bachelor- und Staatsexamenstudiengängen wird für Bewerbende aus dem Nicht-EU-Ausland reserviert. Die Platzvergabe erfolgt primär gemäß der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (siehe Vergabeverfahren). Da das Bewerberaufkommen im Nicht-EU-Bereich in jeder Bewerbungsrunde variiert, können wir Ihnen für die meisten Fächer nicht zuverlässig vorhersagen, mit welcher Durchschnittsnote Sie gute Chancen auf einen Studienplatz haben. Grundsätzlich gilt: Je beliebter ein Fach ist, desto besser muss Ihre Durchschnittsnote sein, damit Sie eine Chance auf einen Studienplatz haben.

    Extrem beliebt sind in der Regel die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Für diese Fächer brauchen Sie erfahrungsgemäß einen extrem guten Notendurchschnitt, um eine Chance auf einen Studienplatz zu haben. Sehr beliebt sind häufig außerdem auch BWL, Psychologie und Kommunikationswissenschaften.

  • Master of Education (MEd)

    Wintersemester 2023/24: Alle Bewerbenden für zulassungsbeschränkte Fächer wurden zugelassen.

    Sommersemester 2023: Alle Bewerbenden für zulassungsbeschränkte Fächer wurden zugelassen.

    Wintersemester 2022/23: Alle Bewerbenden für zulassungsbeschränkte Fächer wurden zugelassen.

    Sommersemester 2022: Im Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen gab es in zwei Fächern Auswahlgrenzen. In allen anderen Abschlüssen und Fächern des Master of Education wurden alle Bewerbenden zugelassen.

    Abschluss - Fach Bestenquote AdH
      (Vorl.) DN Dienst Los VN Dienst Los
    MEd Gym/Ges - Pädagogik 1,4 Nein Nein 2,9 Nein Ja
    MEd Gym/Ges - Sozialwissenschaften 1,4 Nein Nein 2,3 Nein Ja

    Wintersemester 2021/22: Im Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen gab es in zwei Fächern Auswahlgrenzen. In allen anderen Abschlüssen und Fächern des Master of Education wurden alle Bewerbenden zugelassen.

    Abschluss - Fach Bestenquote AdH
      (Vorl.) DN Dienst Los VN Dienst Los
    MEd Gym/Ges - Pädagogik 1,7 Nein Nein 1,8 Nein Ja
    MEd Gym/Ges - Sozialwissenschaften 2,2 Nein Ja 2,2 Nein Ja

    So werden die Tabellen gelesen:

    Legende:

    AdH Auswahlverfahren der Hochschule
    (Vorl.) DN (Vorläufige) Durchschnittsnote des entsprechenden Faches
    VN Vergabenote: (Vorläufige) Durchschnittsnote verbessert um 0,1 je Wartesemester
    Dienst Die zuletzt zugelassene Person hat einen Dienst abgeleistet.
    Informationen zum Dienst
    Los Bei Ranggleichheit (Note und Dienst) hat das Los über die Zulassung entschieden.

    Im WiSe 2021/22 konnten beispieslweise in der Bestenquote alle Bewerbenden, die sich für Pädagogik im MEd Gym/Ges beworben haben und eine vorläufige Durchschnittsnote von mindestens 1,7 erreicht hatten und keinen Dienst abgeleistet haben, zugelassen werden. Da nicht das Los entschieden hat, konnten somit alle Bewerbenden mit einer vorläufigen Durchschnittsnote von 1,7 zugelassen werden. Bei Sozialwissenschaften im MEd Gym/Ges hat das Los in der Bestenquote entschieden. Dies bedeutet, dass nicht alle Bewerbenden mit der voläufigen Durchschnittsnote von 2,2 zugelassen werden konnten.

    Über die Quote "Auswahlverfahren der Hochschule" konnten Bewerbende ohne Dienst mit der Verfahrensnote 1,8 für Pädagogik zugelassen werden (die Verfahrensnote ergibt sich aus der vorläufigen Durchschnittsnote, verbessert um 0,1 je Wartesemester).  Da hier das Los entschieden hat, bedeutet dies, dass nicht alle Bewerbenden mit einer Verfahrensnote von 1,8 und keinem geleisteten Dienst zugelassen werden konnten.

    Anmerkung: Als Wartezeit werden alle Semester nach Erwerb Ihres Lehramts-Bachelors anerkannt, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.

  • Fachwissenschaftliche Masterstudiengänge

    Die Auswahlgrenzen liegen der Auswahlkommission des jeweiligen Masterstudiengangs im entsprechenden Fachbereich vor. Die Kontaktdaten der Studiengangskoordination im Fachbereich, die Ihnen hierzu Auskunft geben kann, finden Sie im Studienführer. Bitte scrollen Sie nach Auswahl Ihres Studienganges ganz nach unten zum Abschnitt  "Fachstudienberatung".